Elternzeit: Wie funktioniert das?

Heute ist es ganz normal, Elternzeit zu nehmen: Sowohl für Männer als auch für Frauen. Hier haben wir für Dich mal die wichtigsten Fakten zum Thema Elternzeit aufbereitet. Erst einmal hat grundsätzlich jeder Anspruch auf Elternzeit, der in einem Arbeitsverhältnis steht. Also: Jeder Deiner Mitarbeiter! Deine Mitarbeiter brauchen auch keine Zustimmung von Dir als Arbeitgeber. Es ist gesetzlich geregelt, dass jeder Elternzeit nehmen darf! So schwer diese Erkenntnis auch für Dich ist.

Jedem, der Elternzeit beansprucht, stehen 36 Monate unbezahlte Auszeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres zu. Von diesen 36 Monaten können allerdings auch bis zu 24 Monate zwischen dem 3. Lebensjahr bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres genommen werden. Wann die Elternzeit genommen wird, kann jeder Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber flexibel absprechen.

Wenn Dein Mitarbeiter Elternzeit beantragt, muss er Dir seinen Antrag spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit mit dem genauen Zeitraum vorlegen. Du als Arbeitgeber bestätigst ihm dann schriftlich, dass Elternzeit in seinem gewünschten Zeitraum genehmigt ist (z.B.: bei Mitarbeiterinnen: ab Ende des Mutterschutzes bis zum ersten Geburtstag des Kindes. Bei Mitarbeitern: vom ersten Lebensmonat des Kindes bis zum ersten Geburtstag des Kindes).

Arbeiten trotz Elternzeit

Möglich ist es übrigens, bereits während der Elternzeit in Teilzeit bis zu 30 Stunden wöchentlich wieder zu arbeiten. Ist das der Fall, solltest Du Dich mit dem Mitarbeiter bereits vor dem Elternzeitantrag darüber einigen, ab welchem Monat und mit welcher Stundenanzahl die Teilzeitstelle genutzt werden soll.

Für die Dauer der Elternzeit erhält Dein Mitarbeiter kein Gehalt von Dir (es sei denn, er arbeitet in Teilzeit weiter), diese Zeit musst Du wie unbezahlten Urlaub ansehen. Dein Mitarbeiter hat übrigens auch Kündigungsschutz während der Elternzeit. Eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit oder aber auch eine Verlängerung der Elternzeit ist nur mit Deiner Zustimmung als Arbeitgeber möglich.
Ganz viele ausführliche Informationen findest Du bei der für Deinen Landkreis zuständigen Elterngeldstelle und im Internet. Übrigens: Elternzeit ist nicht gleich Elterngeld. Für Elterngeld gelten viele gesonderte Regelungen. Am Besten lässt sich der betroffene Mitarbeiter einen Termin bei seiner zuständigen Elterngeldstelle geben und sich dort ausführlich und individuell beraten.

Wenn Du wissen möchtest, wie Du am besten mit Deinen Mitarbeitern in Kontakt bleibst, wenn sie in Elternzeit sind, dann schau doch mal bei unserem Podcast vorbei!
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