Eine ansprechende Stellenausschreibung zu formulieren ist der Grundstein für jedes Einstellungsverfahren. Ist Ihre Stellenausschreibung nicht vollständig, enthält Fehler oder ist aus Sicht potentieller Bewerber nicht ansprechend gestaltet, dann bleiben gerade die A-Bewerber aus. Gerade diese guten Bewerber suchen sich ihre „A-Betriebe“ aus, weil sie bereits häufig wissen, was sie sich von ihrem zukünftigen Arbeitgeber wünschen.
Der erste Teil: Ihren Betrieb beschreiben
In vielen Stellenanzeigen fehlt es: Die Selbstdarstellung des Betriebes in wenigen Worten. Tatsächlich ist es schwierig, eine runde und aussagekräftige Beschreibung in 3 bis 5 Sätzen zu bieten. Nutzen Sie vor allem das, was Ihren Betrieb ausmacht. Ist Ihr Betrieb etwa familiengeführt oder ein Startup? Ist Ihr Betrieb regional stark verwurzelt oder beliefert mit seinen Produkten die gesamte Welt? Ist das Team wie eine kleine Familie? Nutzen Sie Ihre Einzigartigkeit und formulieren Sie dazu 3 bis 5 Sätze, die einen ersten Eindruck geben.
Der zweite Teil: Die Aufgaben des Bewerbers und das Stellenprofil
Die Grundinhalte des Stellenprofils haben Sie bereits im Vorfeld mittels Qualifikationsbedarfsanalyse und Kalkulation der Kosten in letzter Absprache mit Ihrem Team getroffen. Hören Sie dazu gerne die Podcast-Episoden 26 und 27.
Die Grundinhalte des Stellenprofils sind:
- die Bezeichnung der Arbeitsstelle (z.B. Tischler),
- eine Beschreibung der Tätigkeit,
- die Aufgaben, die der neue Mitarbeiter übernehmen soll,
- die Arbeitszeit, d.h. Voll- oder Teilzeit,
- der Arbeitsbeginn (ab … / sofort) und
- die Vergütung, die der Beschäftigt dafür erhalten soll.
Sinnvoll ist es, wenn Sie mit der Bezeichnung der Arbeitsstelle und einer kurzen Beschreibung samt Auflistung typischer Aufgaben beginnen. Die Aufgaben könnten Sie noch in Hauptaufgaben und weitere Aufgaben aufteilen, um Prioritäten zu setzen. In der Stellenausschreibung könnten diese Punkte unter „Ihre Aufgaben“ geführt werden.
Achten bei der Aufzählung der Aufgaben und des Beschreibens des Aufgabenbereichs darauf, dass Sie den gewünschten Handlungsspielraum abstecken. Fixieren Sie den Aufgabenkreis der Stelle im Vorfeld zu sehr, so bewerben sich auch nur die angesprochenen Bewerber. Lassen Sie zu viel Handlungsspielraum, kann es im Nachhinein zu Kompetenzkonflikten kommen.
Der dritte Teil: Was der Bewerber mitbringen sollte
Diesen Punkt adressieren Sie auf der Stellenausschreibung bestenfalls mit „Ihr Profil“. Hier formulieren Sie, welche Anforderungen Sie an den zukünftigen Mitarbeiter haben. So können Sie festlegen, dass:
- bestimme Abschlüsse und Qualifikationen müssen in Form von Aus-, Fort- und Weiterbildungen vorliegen sollten,
- etwa ein Führerschein mit einer bestimmten Klassenbezeichnung vorhanden sein muss,
- gewisse fachliche und anwendungsbezogene Kompetenzen (sicherer Umgang mit EDV, …) gefordert werden und
- der Bewerber gewisse Soft-Skills mitbringen sollte.
Unter den fachlichen und anwendungsbezogenen Kompetenzen sowie den Soft-Skills kann sich viel verbergen. Wichtig ist, dass Sie hier nicht an der Oberfläche kratzen sondern sehr detailliert beschreiben, was Sie sich wünschen. Je detaillierter die Eigenschaften im Mitarbeiterprofil beschrieben werden, umso wahrscheinlicher führt das Nennen zum Erfolg. Formulierungen wie „Wir wünschen uns einen lernfähigen Mitarbeiter“ greifen zu kurz. Stattdessen könnten Sie schreiben, dass „ein Mitarbeiter gesucht wird, der sich selbstständig oder im Austausch mit dem Team erfolgreich mit neuen Arbeitsinhalten auseinandersetzt“.
Der vierte Teil: Ihr Angebot
Was erwartet den Bewerber bei Ihnen? Sind Sie ein sehr familienfreundlicher Arbeitgeber, da Sie sehr flexibel sind? Gibt es regelmäßig gemeinsame Aktionen im Betrieb wie Ausflüge, Grillen, …? Welche Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten bieten Sie? Zahlen Sie zusätzlich in eine betriebliche Rente ein oder bieten andere Prämien? Gibt es Betriebssport?
Welche Mehrwerte bieten Sie Ihren Mitarbeitern nach Ihrer Arbeitgebermarke? Hören Sie dazu gerne den Podcast-Episode 25 oder schauen Sie auch hier in den Blog. In der Stellenausschreibung könnte dieser Punkt unter „Unser Angebot“ geführt werden.
Am Schluss setzen Sie noch Ihre Kontaktarten und was Sie sich zur Bewerbungsart (z.B. postalisch, E-Mail, …) und –umfang wünschen.
Formulieren Sie Ihre Stellenausschreibung personenneutral
Machen Sie genau das, was in diesem Blogbeitrag nicht vollständig gemacht wurde! Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist bei der Ausschreibung eines Arbeitsplatzes einiges zu beachten: Stellenausschreibungen werden immer personenneutral geschrieben. D.h. das unabhängig von Geschlecht, Alter, Religion, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung/Identität oder Behinderung, jeder und natürlich auch jede sich angesprochen fühlen kann und die Möglichkeit hat, sich zu bewerben. In der Regel halten Sie sich vermutlich an die meisten Dinge, jedoch sind gerade Geschlecht und Alter Punkte, bei denen schnell eine Benachteiligung entstehen kann.
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